- Unterstützung der kreiskirchlichen Aufsicht nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. KO, KF-VO und Pfarrdienstgesetz, Vorbereitung Visitationen, Konfliktmanagement)
- Vorbereitung und Begleitung von Synoden, KSV-Sitzungen
- Pfarrstellenrahmenkonzept, Personalplanungskonzept
- Bearbeitung Kreiskirchlicher Aufgabenfelder
- Informationsmanagement, Urlaub / Krankheit / Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Antrag auf Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen
- Projekte (Frauentag, Kirchmeistertagungen, Georg-Fritze-Gedächtnisgabe
- Kreiskirchliche Zuschüsse (Freizeiten, Kirchentag etc.)
- Beratung der Kirchengemeinden
- Vorbereitung / Nachbereitung von Pfarrkonventen
- Rechtliche Prüfungen
Die entsprechenden Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Organigramm.