Fördermittel 2024 – Stadt Köln oder EU /Land NRW

1. STADT KÖLN: Begrünungsmaßnahmen und Retentionssysteme

2. EU – Land NRW: Programm für rationale Energieverwendung „Energieeffizienz öffentliche Gebäude“

STADT KÖLN: Begrünungsmaßnahmen und Retentionssysteme

Förderungen durch GRÜN hoch 3 von Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen, Rückbau von Schottergärten, Retentionssystemen (Regentonnen und Zisternen). Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 DÄCHER / FASSADEN / HÖFE unterstützen wir Ihre Vorhaben mit Fördergeldern. Damit verbessern Sie im Stadtgebiet nicht nur die Wohn- und Lebensqualität, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und die Umwelt.

Was kann gefördert werden?
Die Förderung der nachfolgenden Begrünungsmaßnahmen bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln: Dachbegrünungen Fassadenbegrünungen Retentionssysteme (Regentonnen und Zisternen) Entsiegelung von Flächen mit Begrünung Rückbau von Schottergärten Biologische Vielfalt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften, sowie Erbbauberechtigte. Mit Vorlage einer Vollmacht des*der Grundstückseigentümer*in können auch sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, z. B. Mieter*innen, Interessengruppen (Vereine oder Initiativen) einen Förderantrag stellen.
EU – Land NRW: Programm für rationale Energieverwendung „Energieeffizienz öffentliche Gebäude“
Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Zweck der Förderung ist es a) den Primärenergieverbrauch zu verringern, b) die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, c) die Sanierungsrate zu erhöhen und d) Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen im öffentlichen Raum sichtbar zu machen e) das Setzen von neue Impulse im Bereich der Energieeffizienz. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Förderfähige Gebäude förderfähig (für uns als Kirche interessant)  ist bei anteiliger Gewährung von EU-Mitteln, die energetische Sanierung von a) kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen, f) Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheimen und Jugendherbergen.
Teilweise werden auch nicht-investive Vorhaben gefördert, wie Fachplanungen, Planungsleistungen, Architektenvorleistungen etc.
Gefördert werden können investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere: a) im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik, b) im Bereich Gebäudetechnik, c) im Bereich Gebäudesystemtechnik, d) Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung und e) Umfeldmaßnahmen.
Es handelt sich um eine anteilige Projektfinanzierung, die förderfähigen Gesamtausgaben müssen aber mind.  200 TSD Euro betragen (Bagatellgrenze)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Verwaltung, konkret an Herrn Besserer Tel. 02232 1510138 oder Mail: