Im § 52 der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung sowie in der Richtlinie der WiVo § 21 sind genehmigungspflichtige Baumaßnahmen geregelt. Damit diese Vorgaben ordentlich umgesetzt werden können, bedarf es vieler Einzelschritte welche bestmöglich koordiniert sein sollen. Die beiliegenden Verfahrensanweisungen kurz VA genannt, sollen Unklarheiten und Ärger vermeiden und wenn möglich Zeit und Geld einzusparen.
VA 4.2 Bauprojektsteuerung Deckblatt